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   BVerwG, 28.04.1955 - III C 34.54   

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BVerwG, 28.04.1955 - III C 34.54 (https://dejure.org/1955,1096)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1955 - III C 34.54 (https://dejure.org/1955,1096)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1955 - III C 34.54 (https://dejure.org/1955,1096)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 12.12.1962 - V C 46.62

    Anspruch auf Gewährung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Aufbaudarlehen dienen dazu, eine noch nicht wieder geschaffene Lebensgrundlage aufbauen zu helfen oder aber eine zwar schon wieder vorhandene, aber noch gefährdete dauerhaft zu gestalten (Urteil vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - [RLA 1955, 350]), vorausgesetzt, daß der Antragsteller die hierfür erforderlichen Mittel nicht aus eigenen Kräften aufzubringen vermag (Urteil vom 23. April 1959 [BVerwGE 8, 252]).
  • BVerwG, 13.03.1968 - V C 163.66

    Zustimmung zum Kaufvertrag über einen Gewerbebetrieb zur Erlangung von

    Auch das Urteil des III. Senatsvom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - (RLA 1955, 350) ist nicht dahin zu verstehen, daß ein Existenzaufbaudarlehen unter keinen Umständen zum Zwecke der Konkurrenzabwehr gegeben werden dürfe.
  • BVerwG, 04.09.1967 - V CB 163.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - (RLA 1955, 350 = Buchholz BVerwG 427.3, § 254 LAG Nr. 2) ausgesprochen, daß Aufbaudarlehen zur Sicherung einer neugeschaffenen, aber noch gefährdeten Lebensgrundlage nicht gewährt werden können, wenn sie zur Finanzierung des Erwerbs weiterer Unternehmen dienen sollen, um das bereits vorhandene Unternehmen konkurrenzlos zu halten.
  • BVerwG, 04.07.1956 - III C 48.56

    Rechtsmittel

    Der Fall des Beigeladenen unterscheidet sich in dieser wesentlichen Beziehung von dem dem Urteil des Senatsvom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - zugrundeliegenden Fall.
  • BVerwG, 02.08.1957 - IV B 23.55

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu der Auslegung der Begriffe der gefährdeten Lebensgrundlage und zu dem Verhältnis der früheren verlorenen zu der jetzigen wiedererlangten Lebensgrundlage eine Anzahl von grundsätzlichen Entscheidungen gefällt, aus denen sich ein erschöpfender Überblick über die Grundsätze zur Auslegung dieser Begriffe ergibt (vgl. u.a.Urteile vom 11. März 1955 - BVerwG IV C 99.54 -;vom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 -;vom 10. Februar 1956 - BVerwG IV C 176.55 -;vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 -;vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 70.54 -;vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 -).
  • BVerwG, 05.06.1958 - IV B 126.58

    Rechtsmittel

    Lebensgrundlage sei gefährdet, weil dem Unternehmen eine neue Konkurrenz entstanden sei, wird bereits in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 28. April 1955 - BVerwG III C 34.54 - ausgesprochen.
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